FAQ/Mainzer Landstr. 125

An- und Abreise:

Anreise ab 15 Uhr am ersten Buchungstag

Abreise bis 11 Uhr am letzten Buchungstag

 

Belegung:

Bei den Preisangaben der Apartments wird von einer Belegung mit einer Person ausgegangen.

Natürlich ist auch eine Belegung mit 2, bei manchen Apartments bis 3 Personen möglich.

Für Belegungen mit jeder weiteren Person wird ein Aufpreis bei den Betriebskosten von 75-100€ (je nach Wohnungsgröße) pro Person pro Monat berechnet.

 

Briefkasten:

Jedes Apartment hat einen eigenen Briefkasten. Der Mieter erhält einen Briefkastenschlüssel bei Wohnungsübergabe.

 

Endreinigung:

Die Endreinigung ist obligatorisch. Sie kostet 167€ inkl. MwSt. einmalig beim Auszug.

 

Kündigung:

Die Kündigung für unbegrenzte Mietverträge erfolgt mit einer Kündigungszeit von 1 Monat zum Monatsende. Dies kann der Hausverwaltung per email, Fax oder postalisch mitgeteilt werden.

 

Mindestmietdauer/maximale Mietdauer mit Kündigungszeit:

Die Mindestmietdauer für alle Apartments ist 1 Monat, eine maximale Mietdauer gibt es nicht. Auf Wunsch kann ein unbegrenzter Mietvertrag aufgesetzt werden, hier ist die Kündigungszeit 1 Monat zum Monatsende.

Die Vermietung erfolg vom 1. des Monats bis zum Monatsende.

 

Rundfunkgebühr: 

Sie werden von der Beitragsservicestelle für die Rundfunkgebühr angeschrieben und im Rundfunkstaatsvertrag ist gesetzlich festgelegt, wie der Rundfunkbetrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten. 

Im Allgemeinen ist für eine Wohnung, egal wie viele Bewohner darin wohnen, einmal pro Monat der Rundfunkbetrag von 17,50€ an die Beitragsservicestelle abzuführen.  Die genauen Regelungen können auf der Homepage der Beitragsservicestelle: www.rundfunkbeitrag.de nachgelesen werden. 

 

Schlüsselübergabe:

Die Schlüsselübergabe kann entweder persönlich oder über einen Schlüsselsafe erfolgen.

 

Umsatzsteuer:

Die Preise sind netto, bei einer Vermietung mit USt (derzeit 7%) kommt diese hinzu. Sie kann auf der Mietrechnung gesondert ausgewiesen werden.

 

Wohnungsgeberbestätigung:

Der Mieter/die Mieter erhält/erhalten natürlich eine Wohnungsgeberbestätigung bei Übergabe der Wohnung für die Wohnanmeldung beim Wohnungsamt.